Rezept und Zuzahlung

Eine ergotherapeutische Behandlung wird ärztlich verordnet und kann als Leistung der Krankenversicherung oder als Selbstzahlerleistung  erfolgen. Fragen sie Ihren Hausarzt, Orthopäden, Neurologen, Kinderarzt,… nach einer Heilmittelverordnung für Ergotherapie.

 

Für Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes, zuzüglich 10€

nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von vornherein zuzahlungsbefreit